FAQ Übersicht
Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche
- Gibt es Pausen, in denen mein Kind die Freizeiteinrichtung verlassen darf?
Ja, allerdings nur in den dafür vorgesehen Zeiten, in Absprache mit den Betreuern, mit der Einverständniserklärung der Eltern und in Gruppen von mindestens drei Kindern / Jugendlichen.
- Kann ich mein Kind während des Freizeitangebots besuchen?
Grundsätzlich bitten wir Sie von Elternbesuchen Abstand zu nehmen. Dies könnte das Heimwehgefühl bei anderen Kindern verstärken. Da unsere Freizeitangebote in der Regel nicht über 8 Tage hinausgehen, denken wir dass dieser Zeitraum ohne Besuche gut machbar ist.
- Wie sieht das Vorgehen aus, wenn in der Unterkunft ein Coronafall auftritt?
Das Kind und seines Zimmermitbewohner werden umgehend isoliert. Die Eltern werden informiert und um Abholung gebeten. Die verbleibenden Kinder und Betreuer werden in den nächsten Tagen regelmäßig getestet.
- Braucht mein Kind Taschengeld?
Wir empfehlen ein Taschengeld in Höhe von circa 30,00€ pro Woche für z. B. Schwimmbad- und Minigolfeintritte, persönliche Einkäufe oder auch einmal ein Eis. Das Taschengeld wird nicht von den Betreuern eingesammelt und verwahrt. Bitte weisen Sie Ihr Kind darauf hin, dass es das Geld eigenverantwortlich verwahrt.
- Muss mein Kind an allen Freizeitaktivitäten teilnehmen?
Ja. Grundsätzlich nehmen alle Kinder gemeinsam an den Freizeitaktivitäten teil. Ausnahme von dieser Regel ist eine möglicherweise Unpässlichkeit oder Erkrankung. In diesem Fall bleibt das Kind mit einem Betreuer in der Unterkunft und die Eltern werden informiert. Ggfs. muss bei einer Erkrankung über eine Abholung seitens der Erziehungsberechtigten gesprochen werden.
Auch wenn ein Kind z. B. Höhenangst hat, wird es selbstverständlich nicht gezwungen an einem Kletterangebot teilzunehmen. Allerdings sollte es die Gruppe zum Veranstaltungsort begleiten und bleibt nicht in der Unterkunft zurück. - Muss sich mein Kind selbst um Bürgertests während des Freizeitangebots kümmern?
Nein. Je nach Örtlichkeit fahren die Betreuer gemeinsam mit der Gruppe zu einer geeigneten Teststation oder die Testung findet in der Unterkunft statt.
- Kann mein Kind auch an den Freizeitangeboten teilnehmen, wenn es jünger oder älter ist als in der jeweiligen Ausschreibung angegeben?
Nein. Die Kinder und Jugendlichen müssen altersmäßig mit der Vorgabe des jeweiligen Freizeitangebots übereinstimmen. Leider können wir hier keine Ausnahmen machen.
- Wie wird die Zimmereinteilung vorgenommen?
Sie können in der Online-Anmeldung einen Wunsch-Zimmergenossen angeben. Wir können nicht in allen Fällen garantieren, dass die Aufteilung immer genau so klappt, jedoch tun wir unser Bestes um den Wünschen der Kinder zu entsprechen.
Jungen und Mädchen werden nicht in gemeinsamen Zimmern untergebracht. Dies gilt auch für Geschwisterkinder unterschiedlichen Geschlechts. - Wie wird die Handynutzung gehandelt?
Die Kinder dürfen ihre Mobiltelefone mit zum Freizeitangebot bringen. Die Betreuer werden Ihre Kinder jedoch während der gemeinsamen Aktivitäten auffordern, die Handys stumm zu schalten und nicht zu benutzen. In der persönlichen Freizeit dürfen die Kinder ihre Handys gerne benutzen. Dies ist auch der beste Zeitpunkt um Telefonate mit Zuhause zu führen.
Bitte nehmen Sie davon Abstand während der Nachtruhe (22.00 Uhr bis 7.00 Uhr) ihr Kind telefonisch zu kontaktieren. - Gibt es eine Packliste?
Diese Information erhalten Sie in der Info-E-Mail 2-3 Wochen vor Reisebeginn.
- Wie wird mit Sprache während des Freizeitangebots umgegangen?
Wenn nicht anders angegeben, findet der Tagesablauf komplett in deutscher Sprache statt.
Eine Ausnahme bilden die extra gekennzeichneten Freizeitangebote (z. B. English Fun Week, Film/Media Camps). Hier wird der gesamte Tagesablauf in englischer Sprache abgehalten. Dies gilt sowohl für die Mahlzeiten, die Freizeitaktivitäten am Nachmittag und das Abendprogramm. Da die meisten Kinder in unseren Camps einen deutschsprachigen Hintergrund haben, lässt es sich zwar kaum vermeiden, dass sie auch auf Deutsch miteinander kommunizieren. Jedoch sorgen unsere vorwiegend muttersprachlichen Trainer dafür, dass die Kinder so viel wie möglich in der englischen Sprache kommunizieren. So setzt sich beispielsweise beim Mittagessen jeweils ein Trainer zu einer Teilnehmergruppe, sodass auch für die Kinder das Sprechen in Englisch während der Mahlzeiten zur Selbstverständlichkeit wird.
Wir wollen die Kinder, die als Anfänger ins Camp kommen, motivieren, weshalb wir ihnen durch den zwischenzeitlichen Gebrauch der deutschen Sprache die Angst nehmen wollen. - Was geschieht, wenn mein Kind Heimweh hat?
Kinder kriegen auch mal Heimweh. Die Betreuer sind im Umgang mit Kindern, die an Heimweh leiden, gut geschult. Sie kümmern sich fürsorglich um Ihr Kind und sorgen für Ablenkung. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie in diesem Fall nicht täglich mit Ihrem Kind telefonieren, da das die Heimwehgefühle oft verstärkt. Bitte beachten Sie, dass wir keine Erstattung der Reisekosten gewähren, falls Sie Ihr Kind aufgrund von Heimweh vorzeitig abholen.
Allgemeine Fragen
- Schwerbehinderung und Zöliakie
Eine Behinderung ist in Deutschland nach § 2 Abs. 1 Neuntes Sozialgesetzbuch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – (kurz SGB IX) wie folgt definiert:
“Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Schwerbehinderte Menschen sind Personen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50 Prozent gemindert sind. Sie stehen unter einem besonderen rechtlichen Schutz.
Nach SGB IX ist in Deutschland das Versorgungsamt für die Feststellung einer Schwerbehinderung zuständig. Menschen mit der Diagnose Zöliakie können beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Das Versorgungsamt stellt den Grad der Behinderung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Merkmale fest. Dafür werden die vorliegenden oder angeforderten ärztlichen Unterlagen an den ärztlichen Dienst weitergeleitet. Dieser entscheidet, ob aufgrund der vorliegenden Unterlagen die Einstufung vorgenommen werden kann oder eine weitere ärztliche Untersuchung erforderlich ist.
Das Formular für den Antrag auf Schwerbehinderung erhalten Sie bei den Versorgungsämtern, Sozialämtern, örtlichen Fürsorgestellen, Stadtverwaltungen und Vertretungen für Schwerbehinderte. Um die Bearbeitungszeit des Antrags auf Schwerbehinderung zu verkürzen, sollten Sie dem Antrag alle Ihnen vorliegenden Arztberichte, Röntgenbilder, Befunde und ähnliches beifügen. Gleichzeitig empfehlen wir auf Ihrem Antrag zu bestätigen, dass das Versorgungsamt bei Ihren behandelnden Ärzten oder Krankenhäusern weitere Unterlagen anfordern kann, soweit diese Ihrer Einstufung dienen. Dazu unterschreiben Sie die dem Antrag beigefügten Einverständniserklärungen zur Entbindung von der Schweigepflicht Ihrer behandelnden Ärzte. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Entbindung von der Schweigepflicht gelangt Ihrem Arbeitgeber nicht zur Kenntnis. Sie ist nur für die behandelnden Ärzte.
Nach der Bearbeitungszeit, die unterschiedlich lang dauern kann, teilt Ihnen das Versorgungsamt das Ergebnis Ihres Antrages in einem schriftlichen Bescheid mit. In diesem wird bei Anerkennung der Behinderung ein Grad der Behinderung (kurz: GdB) angegeben.
Im Bescheid wird dann bei Anerkennung der Behinderung ein Grad der Behinderung angegeben. Dieser variiert je nach Schwere zwischen 20 und 100 und ist in Zehnerwerten gestaffelt. Einzelne Erkrankungen werden hierbei nicht addiert sondern in ihrer Gesamtheit bewertet.
Zum Beispiel führt Erkrankung A zu 50, B zu 30. Insgesamt werden aber keine 80, sondern z.B. 60 festgestellt.Ab einem Grad von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung, Das Versorgungsamt stellt dann einen entsprechenden Ausweis aus.
Bei Zöliakie wird ein Grad der Behinderung von 20 anerkannt.
Mitgliedschaft
- Mitglied sein
Für Mitglieder bietet die DZG nach Vereinseintritt ein umfangreiches Serviceangebot, Informationen und Veranstaltungen.
Werden Sie jetzt Mitglied und profitieren Sie von vielen Weiteren tollen Vorteilen.
- Familienmitgliedschaft
Wenn Ihr Partner / Ihre Partnerin oder Sie als Erziehungsberechtigte*r auch Mitglied der DZG werden möchten, besteht die Möglichkeit einer Familienmitgliedschaft. Mit dieser Mitgliedschaft hat Ihr Partner / Ihre Partnerin – oder Sie als Erziehungsberechtigte*r – die Möglichkeit, aktiv in den DZG-Gremien mitzuarbeiten und das aktive und passive Wahlrecht auszuüben. Darüber hinaus kann mit einer zusätzlichen Mitgliedsnummer unsere App auch auf weiteren Mobilfunkgeräten genutzt werden.
- Beendigung der Mitgliedschaft
Sie möchten Ihre Mitgliedschaft in der DZG beenden? Dann teilen Sie uns mit ab wann und wenn Sie wollen, auch warum.
Bitte beachten Sie, dass Ihre schriftliche Kündigung spätestens bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres in der DZG Geschäftsstelle vorliegt, damit die Kündigug zum Ende des Kalenderjahres (31.12) wirksam wird. Gerne können Sie hierfür auch unser Kontaktformular nutzen. - Regionale Zöliakie-Gruppen
In vielen Regionen Deutschlands sind unsere regionalen Zöliakie-Gruppen zu finden. Auch unsere DZG-Kontaktpersonen, die unsere Gruppen leiten, stehen Ihnen als Mitglied jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus werden tolle Aktivitäten angeboten. Als Mitglied können sich jederzeit, ganz unverbindlich, einer Gruppe anschließen und von den Aktivitäten, die Zeit mit Gleichgesinnten aber auch vom gemeinsamen Austausch profitieren.
Nähere Informationen zu den individuellen Angeboten Ihrer regionalen Zöliakie-Gruppe erhalten Sie in Ihrem persönlichen Profil im Mitgliederbereich.
Freizeitangebote
- Welche Voraussetzungen müssen für die Teilnahme am Freizeitangebot hinsichtlich Coronabedingungen erfüllt sein? 3G, 2G oder 2G Plus?
Die Freizeitangebote richten sich nach den jeweiligen behördlichen Vorgaben der einzelnen Bundesländer. Bitte geben Sie Ihrem Kind die notwendigen Unterlagen mit.
- Wie funktioniert die Anmeldung? Welche Informationen erhalte ich nach meiner Buchung?
Nach Ihrer Buchung über das Online-Anmeldeformular auf der DZG Website erhalten Sie sofort eine Eingangsbestätigung über den Erhalt Ihrer Email. Ihre Angaben werden schnellstmöglich auf Vollständigkeit geprüft. Danach erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail. Diese Rechnung enthält alle wichtigen Buchungsinformationen und die Bitte zur Vorabzahlung des gesamten Rechnungsbetrags innerhalb von 14 Tagen. Sollte der Zahlungseingang nicht bis zum 14. Tag nach Rechnungsdatum auf dem angegebenen Geschäftskonto der DZG eingegangen sein, wird Ihre Buchung gelöscht und die Rechnung gutgeschrieben. Anschließend wird der gebuchte Platz aus der Teilnehmerliste gelöscht und wieder dem freien Platzkontingent zugeführt.
Alle wichtigen Informationen und Dokumente, die Sie für die Zukunft brauchen senden wir Ihnen circa 3 Wochen vor Reisebeginn per Email zu. - Können Unverträglichkeiten und Diäten berücksichtigt werden?
Weitestgehend ja. Sie können alle Angaben im Anmelde-Formular der Onlinebuchung mitteilen. Wir werden diese unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Freizeitunterkunft weiterleiten und versuchen die von Ihnen angegebenen Unverträglichkeiten und Diäten mit der Küche abzustimmen. Sollte dies einmal nicht möglich sein, werden wir Sie umgehend informieren und die weitere Vorgehensweise besprechen.
- Bekomme ich mein Geld zurückerstattet, wenn ich selbst/mein Kind erkrankt oder ich mich/sich in eine angeordnete Quarantäne/Isolation begeben muss und die Reise nicht antreten kann?
Nein, eine Rückerstattung ist nur im Rahmen der in den AGB aufgeführten Stornierungsfristen und den dazugehörigen Rückerstattungen möglich. Wir empfehlen Ihnen den privaten Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Was ist alles im Reisepreis enthalten?
Der Reisepreis enthält die Unterbringung in der ausgeschriebenen Unterkunft in Zwei-oder Mehrbettzimmern inklusive der Materialkosten, sämtliche Mahlzeiten (Vollpension glutenfreie Kost) und alle im Programm enthaltenen Freizeitaktivitäten.
- Dürfen auch nicht von Zölikakie betroffene Kinder/Freund*innen/Partner*innen am Freizeitangebot teilnehmen?
Ja das ist möglich. Bei unseren Angeboten gitb es jedoch zu 100% glutenfreie Speisen und Snacks für alle Teilnehmer*innen. Es sind keine Ausnahmen möglich. Wir bitten auch alle Teilnehmer*innen, die nicht von Zöliakie betroffen sind, außerhalb der Unterkunft keine glutenhaltigen Snacks/Speisen zu kaufen. Wir möchten hierdurch Kontaminationen verhindern und „blutenden Herzen“ bei den von Zöliakie betroffenen Personen vorbeugen.
- Kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Ja, wir empfehlen Ihnen den privaten Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese Leistung können wir Ihnen seitens der DZG nicht anbieten.
- Gibt es Rabatte?
Rabatte als solche gibt es nicht. Allerdings erhalten DZG-Mitglieder und deren Angehörige einen günstigeren Preis als Nicht-Mitglieder. Wenn Ihr Kind/Sie z. B. zusammen mit einem Freund/einer Freundin reisen, für die keine Mitgliedschaft bei der DZG besteht, zahlt diese Person den Nichtmitglieder Preis.
- Warum benötige ich einen Personalausweis oder Reisepass und gibt es Möglichkeiten Dokumente und Wertsachen aufzubewahren?
Die Teilnehmer*innen haben immer eine Krankenversichertenkarte sowie sonstige Ausweisdokumente – sofern vorhanden – bei sich zuführen.
Bei Ausschreibungen, in denen eine DAV- Mitgliedschaft angegeben werden kann ist ebenfalls der entsprechende DAV-Ausweis mit sich zu führen.
DZG-Freizeiten und Angebote im Ausland
Für DZG-Freizeiten und -Angebote, die ins Ausland führen, ist grundsätzlich ein gültiger Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis für den Grenzübertritt erforderlich. Reisedokumente müssen mindestens noch bis zum Ende der gebuchten Reise gültig sein. Darüber hinaus gelten die Regeln des jeweiligen Reiselandes. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt entsprechend.
Es sind die Unterlagen der durch die Teilnehmer*in selbst abgeschlossenen Auslandskrankenversicherungen mitzuführen.
Bei Kinder- und Jugendfreizeiten ohne Eltern sind alle Ausweise und Dokumente eigenverantwortlich aufzubewahren, da eine Aufbewahrung in den Freizeiteinrichtungen z.B. in Wertfächern oder Safes nicht immer möglich ist. Im Falle der Möglichkeit empfehlen wir dringend diese Gegenstände dort zu lagern, bitten aber zu berücksichtigen, dass auch dann nur ein eingeschränkter oder kein Versicherungsschutz bestehen kann. Dies gilt im Übrigen auch für sämtliche Wertgegenstände, wie z.B. Uhren und Handys etc. aber natürlich auch für Bargeld oder Bank- bzw. Kreditkarten.
Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass weder die DZG als Veranstalter, noch die Betreuer vor Ort oder die Freizeiteinrichtungen für Verluste von Dokumenten, Ausweise oder Wertgegenständen haften.
Wir empfehlen daher dringend die Mitnahme von Dingen dieser Art, auf ein absolutes Minimum zu beschränken. - Wie funktioniert das mit der An- und Abreise?
Grundsätzlich erfolgt die An- und Abreise in Eigenregie. Die DZG kann leider keine Sammelpunkte für die Weiterbeförderung zum Veranstaltungsort anbieten oder Fahrgemeinschaften organisieren.
- Muss man einen Corona-Schnelltest zum Reiseantritt mitbringen?
Ja. Alle Reiseteilnehmer*innen werden gebeten, einen negativen Corona-Schnelltest der nicht älter als 24 Stunden ist zum Freizeitangebot mitzubringen.
- Offizielle Stornogebühren nach AGB
Unsere Rücktrittsbedingungen finden Sie in den AGB im Online-Anmeldeformular
- Wann erfolgt die An- und Abreise?
Diese Information erhalten Sie in der Info-Email 2-3 Wochen vor Reisebeginn.
- Könnte es passieren, dass ein Freizeitangebot seitens der DZG abgesagt wird?
Ja das könnte passieren. Z. B. in dem Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder mehrere Betreuer aufgrund von Erkrankung ausfallen, so dass eine sichere Reise nicht möglich ist. Selbstverständlich erhalten Sie hier eine volle Rückerstattung.
- Müssen alle in der Freizeiteinrichtung und während Aktiväten eine Maske tragen?
Wir halten uns in allen Freizeitangeboten an die jeweiligen behördlichen Vorgaben in den einzelnen Bundesländern.
- Muss ich/mein Kind Handtücher und Bettwäsche mitbringen?
Bettwäsche wird von der Unterkunft gestellt. Wir bitten Sie jedoch für Ihr Kind/sich selbst persönliche Bade- und Handtücher einzupacken.
Glutenfrei leben - Diät
- Welche Lebensmittel enthalten Gluten?
Alle Produkte mit Weizen, Dinkel, Roggen und Gerste enthalten Gluten. Somit sind vor allem herkömmliche Back- und Teigwaren, wie Brot, Brötchen, Kuchen, Nudeln und Pizza, aber auch Bier und Malzbier für Zöliakiebetroffene tabu. Eine aktuelle Liste glutenfreier Lebensmittel erhalten DZG-Mitglieder bei der DZG.
Link zu weiterem Inhalt
Diagnose und Behandlung
- Was ist Zöliakie?
Zöliakie ist eine chronische Erkrankung des Dünndarms und zählt zu den Autoimmunerkrankungen. Sie beruht auf einer Unverträglichkeit gegenüber dem Klebereiweiß Gluten, das in den Getreidesorten Weizen, Roggen, Dinkel und Gerste vorkommt. Es besteht aus den beiden Proteinen Prolamin und Glutelin. Im Dünndarm von Zöliakiebetroffenen verursacht Gluten Entzündungen der Dünndarmzotten, die für die Nährstoffaufnahme zuständig sind. Durch die Entzündung bilden sich die Darmzotten zurück. So ist die Nährstoffaufnahme durch den Dünndarm vermindert. Die Folge sind Mangelerscheinungen in unterschiedlicher Form.
- Welche Symptome treten auf?
Die klassischen Symptome der Zöliakie sind Durchfall und Bauchschmerzen. Doch es gibt zahlreiche weitere Symptome, die durch Mangelversorgung des Körpers auftreten können. Kaum zwei Krankheitsfälle sind identisch. Eisenmangel, Wesensveränderungen wie Unzufriedenheit oder Weinerlichkeit sowie stagnierendes Wachstum sind typische Anzeichen für Zöliakie im Kindesalter. In späteren Jahren können auch Osteoporose, Schlaflosigkeit, Müdigkeit, Depressionen oder gar Unfruchtbarkeit auftreten.
Die Symptome können sich auch im Verlauf einer Krankheitsgeschichte verändern. Sie müssen zudem nicht vollständig oder gleichzeitig auftreten. Durch die zahlreichen Möglichkeiten der Ausprägung können Ärzte die Krankheit häufig nicht eindeutig zuordnen. Die Diagnose einer Zöliakie kann daher mehrere Jahre dauern und nur durch einen Bluttest und eine Dünndarmbiopsie eindeutig gestellt werden. Vor allem Kinder, die eines oder mehrere der genannten Symptome aufweisen, sollten unbedingt auf Zöliakie getestet werden.Hier finden Sie außerdem eine kurze Übersicht über die häufigsten Symptome: Medizin/Wissenswertes/Symptome